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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 9/2023
1. Amtlicher Teil
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Vortext amtliche Berichtigung LRA

Die amtliche Bekanntmachung der mit Bescheid des Landratsamtes Sonneberg vom 07.08.2023 genehmigte Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Thüringer Straßengesetz zwischen der Stadt Lauscha und der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 28.04.2023/18.04.2023 im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg Ausgabe-Nr. 08/2023 mit Erscheinungstag am 19.08.2023 wird durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg Ausgabe Nr. 09/2023 mit Erscheinungstag 23.09.2023 wie folgt amtlich berichtigt: