1. Wer kann Fördermittel beantragen?
Antragsteller können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sein.
2. Passt meine Idee? Was wird gefördert?
Grundsätzlich können Projekte bezuschusst werden, die unsere Region (z. B. in den Bereichen Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Bildung, Mobilität, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt, etc.) unterstützen und voranbringen. Ihr Projekt sollte daher unseren Zielen entsprechen. Unsere Ziele finden Sie u. a. auf unserer Internetseite unter www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/unsere-ziele.
3. In welcher Höhe gibt es Fördermittel? Muss ich Eigenmitteln aufbringen?
Die Förderquote beträgt 60% der förderfähigen Kosten. Bei den sog. Kleinprojekten (Gesamtinvestitionskosten max. 5.000 Euro) liegt die Förderquote bei 75%. Die restlichen Mittel zur Umsetzung Ihres Projektes sind von Ihnen selbst in Form von finanziellen Eigenmitteln aufzubringen. Die Gesamtkosten Ihres Projektes sind von Ihnen vorzufinanzieren (siehe Frage 10).
4. Woher bekomme ich das Antragsformular?
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/projekte/antragsunterlagen. Wir schicken Ihnen das Formular aber auch gerne zu.
5. Wann und wo kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?
Bitte besprechen Sie Ihre Projektideen frühzeitig mit dem LEADER-Regionalmanagement, sodass offene Fragen bereits im Vorfeld geklärt werden können. Ihre Projektideen können Sie jederzeit unabhängig von den Projektaufrufen beim Regionalmanagement vorstellen.
Sobald ein Projektaufruf (z. B. in der Tagespresse, im Gemeindeblatt oder auf www.rag-hildburghausen-sonneberg.de) veröffentlicht wird, können Sie einen Antrag auf Förderung bei der RAG einreichen. Der aktuelle Stichtag für die Einreichung eines Antrages zur Beantragung von Fördermitteln für die Jahre 2025, 2026 und 2027 ist der 30.09.2024. Alle Anträge müssen in der Geschäftsstelle der RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V., Friedrich-Rückert-Str. 14-18, 98646 Hildburghausen im Original eingereicht werden.
6. Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Anlagen (z. B. eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Fotos, 3 vergleichbare Angebote pro Gewerk oder anzuschaffender Ausstattung, ggf. eine Baugenehmigung, ggf. ein Grundbuchauszug, ggf. ein Nutzungsvertrag, ein Nachweis der Eigenmittel, etc.) befindet sich auf der Seite 6 des Antragformulars.
7. Was passiert nach meiner Antragstellung?
Nach der Einreichung Ihres Antrags wählt ein Entscheidungsgremium (bestehend aus regionalen Vertretern aus Kommunen, Unternehmen, Tourismus, Religion, Verwaltungen etc.) auf Basis eines Bewertungskatalogs die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Der Bewertungskatalog spiegelt die Zielsetzungen der RAG wider. Da die Fördermittel jährlich begrenzt sind, erfolgt die Bewilligung der Fördermittel auf Grundlage der erfolgten Bewertung der eingereichten Projekte.
8. Mein Projekt wurde ausgewählt - wie geht es weiter?
Wenn Ihr Projekt vom Entscheidungsgremium ausgewählt wurde, wird Ihr Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Meiningen) eingereicht. Hier wird Ihr Antrag inkl. aller Unterlagen dann noch einmal geprüft. Nach positiver Prüfung und bei verfügbaren Fördermitteln erhalten Sie von der Bewilligungshörde einen sogenannten Bewilligungsbescheid. Erst wenn dieser bei Ihnen vorliegt, dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Für den Fall das Ihr Projekt nicht ausgewählt wurde, können Sie Ihr Vorhaben beim nächsten Projektaufruf neu einreichen.
9. Was muss ich bei der Umsetzung meines Projektes beachten?
Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie ggf. verschiedene Auflagen, die Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes beachten müssen. Besonders wichtig dabei ist, dass Sie Ihr Projekt so umsetzen, wie es bewilligt wurde. Sollten sich während der Umsetzung Ihres Projektes Änderungen ergeben, klären Sie das weitere Vorgehen vorher bitte unbedingt mit der Bewilligungsbehörde ab.
10. Wie und von wem bekomme ich dann die Fördermittel?
Wenn Sie Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt und alle Leistungen/Rechnungen bezahlt haben, reichen Sie bei der Bewilligungsbehörde einen Verwendungsnachweis und Antrag zur Auszahlung der Fördermittel ein. Hierzu sind u. a. sämtliche Rechnungen im Original oder der Nachweis, dass die Rechnungen bezahlt wurden, vorzulegen. Welche weiteren Dokumente Sie vorlegen müssen, erfahren Sie von der Bewilligungsbehörde. Nach der Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlungsantrages werden Ihnen durch die Bewilligungsbehörde die anteiligen Ausgaben erstattet bzw. die Fördermittel überwiesen.
11. Sie haben weitere Fragen? Das Regionalmanagement berät Sie gern!
Bei Rückfragen zur Antragstellung sind wir Ihnen jederzeit gerne behilflich. Sie erreichen das Regionalmanagement per Mail unter kontakt@rag-hildburghausen-sonneberg.de bzw. telefonisch unter (0361) 4413-137. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.rag-hildburghausen-sonneberg.de.