Es wird darauf hingewiesen, dass für die Jahreszahler
die Fälligkeit der Pachten sowie Grund- und Hundesteuer 2024
am 30.06.2024 bzw. 01.07.2024 ist.
Die zu zahlenden Beträge sind den Verträgen bzw. den zuletzt erteilten Bescheiden zu entnehmen.
Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Kassenzeichen anzugeben. Bei erteilter Einzugsermächtigung/SEPA -Lastschriftmandat sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden. Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung.
Lisa Schmidt
FD Finanzen