Am 7. Juni 2024 hat der Thüringer Landtag wesentliche Änderungen zur Verbesserung der Betreuungsqualität ab 1. Januar 2025 in den Kindergärten beschlossen. Auch in den Kindergärten von Neustadt an der Orla wird nun mehr Personal für die frühkindliche Bildung und Erziehung sowie die konzeptionelle Arbeit zur Verfügung stehen. Mit dem neuen Gesetz ist es möglich, dass die Kindergärten, trotz in den nächsten Jahren durch geburtenschwache Jahrgänge sinkender Kinderzahlen, ihr Fachpersonal halten können.
Eine pädagogische Fachkraft wird zukünftig weniger Kinder betreuen. Dadurch soll die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung verbessert werden. Konkret werden dann nur noch bis zu zwölf Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt von einer Erzieherin betreut statt bisher sechzehn Kinder. Bei Kindern unter drei Jahren wird der Erzieherschlüssel eins zu sechs betragen und bei Kleinkindern unter einem Jahr wird der Schlüssel bei eins zu vier sein.
Die ab kommenden Jahr gültigen Personalschlüssel bedeuten für die Kinderbetreuung eine tiefgreifende Verbesserung, die jedoch mit hohen Kosten für das Land Thüringen und die Kommunen verbunden ist. Dies sind jedoch Investitionen in die Zukunft. Damit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Thüringen auch weiterhin gesichert.
In Neustadt an der Orla stehen ab dem vierten Lebensmonat bis zum Schuleintritt rund 560 Betreuungsplätze in sechs Kindergärten zur Verfügung. Die Betreuungseinrichtungen werden von verschiedenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die ganz unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte setzen bzw. Konzepte anbieten, betrieben. Auch integrative Betreuungsmöglichkeiten einzelner Kindergärten werden angeboten.
Sollten Sie Fragen zu den Neustädter Kindergärten haben, so können Sie sich gern an den Fachdienst Verwaltung wenden.
Heike Jansen-Schleicher
Fachdienstleiterin Verwaltung