SRS/075/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla genehmigt die Niederschrift aus der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 03.04.2025 (öffentlicher Teil).
SRS/076/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt die Beschaffung von Atemschutztechnik in Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2028 für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt an der Orla an die Firma NeoVia GmbH mit einem Gesamtauftragsvolumen von ca. 83.655,00 EUR (brutto).
SRS/077/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“ in der Fassung vom 17.04.2025, bestehend aus Planzeichnung (zeichnerische und textliche Festsetzungen) und Begründung für das Gebiet der Stadt Neustadt an der Orla, Gemarkung Neustadt an der Orla, Bereich Ziegeleiweg, zwischen Kahlaer Straße und Rupp Betonerzeugnisse GmbH. | |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg, bestehend aus Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung zum Entwurf, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BAuGB zur Information der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen. | |
| 3. | Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt, parallel zur Veröffentlichung, die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden durchzuführen und diese über die Veröffentlichung zu informieren. | |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, | |
| - | den Beschluss über den Entwurf und dessen Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen; |
| - | den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet sowie die Stellen der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen und diese Bekanntmachung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen ins Internet einzustellen; |
| - | in dieser Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen innerhalb der Veröffentlichungsfrist mündlich zur Niederschrift oder schriftlich per E-Mail bzw. Post abgegeben werden können, und das verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können; |
| - | in dieser Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Außenbereichssatzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt wird und auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird. |
| - | in dieser Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. |
Die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und diese über die Veröffentlichung des Entwurfs zu unterrichten.
SRS/078/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt:
| 1. | Der Entwurf für den östlichen Teilbereich/Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“, bestehend aus zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, wird in der Fassung vom 22.05.2025 gebilligt. Der Entwurf für Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind zur Information der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla digital zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich ist der Entwurf an einer leicht zugänglichen Stelle öffentlich auszulegen. Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. | |
| 2. | Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. | |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, | |
| - | den Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen; |
| - | in der Bekanntmachung auf die zur Erstellung des Entwurfs verfügbaren umweltbezogenen Informationen hinzuweisen; |
| - | in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, bis wann die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hat und zugleich darauf hinzuweisen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können; |
| - | die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen; |
| - | die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Tröger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden durchzuführen und über die Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterrichten. |
SRS/079/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt, dass der Bürgermeister während der Sommerpause des Stadtrates mit weiteren Angelegenheiten, die auf beschließende Ausschüsse übertragen wurden, bevollmächtigt wird.
SRS/080/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla genehmigt die Niederschrift aus der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 03.04.2025 (nichtöffentlicher Teil).
SRS/081/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beauftragt den Bürgermeister Möglichkeiten zur strategischen Entwicklung zu untersuchen.
SRS/082/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt eine Nachtragsbeauftragung.
SRS/083/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche in der Gemarkung Neustadt.
SRS/084/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt den Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Neustadt.
SRS/085/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche in der Gemarkung Neustadt.
SRS/086/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt die Aufhebung des Beschlusses SRS/195/12/2021.
SRS/087/07/2025
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla beschließt die Ausübung des Rücktrittsrechtes aus einem Kaufvertrag in der Gemarkung Molbitz.