Quelle: GDI-Th
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung vom 12.06.2025 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“ in der Fassung vom 17.04.2025 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Hierzu werden der Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“ in der Fassung vom 17.04.2025 und die Begründung im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:
https://www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/amtliche-mitteilungen/
veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:
| Montag | 7.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 13.00 Uhr |
| Samstag | 9.00 - 1200 Uhr (am 2. Samstag im Monat) |
Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadtplanung@neustadtanderorla.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Öffnungszeiten des BürgerService zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und zugleich gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Neustadt an der Orla, den 12.07.2025
Ralf Weiße
Bürgermeister