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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 14/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Quelle: GDI-Th

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung vom 12.06.2025 den Entwurf für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“ in der Fassung vom 22.05.2025 gebilligt und zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Hierzu werden der Entwurf für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“, die Begründung mit Umweltbericht sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:

https://www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/amtliche-mitteilungen/

veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:

Montag

7.00 - 15.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 13.00 Uhr

Samstag

9.00 - 12.00 Uhr (am 2. Samstag im Monat)

Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen waren zur Erstellung des Entwurfs verfügbar und werden ebenfalls mit veröffentlicht:

Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadtplanung@neustadtanderorla.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während Öffnungszeiten des BürgerService zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.

Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und zugleich gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des 1. Teilbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“ ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:

Neustadt an der Orla, den 12.07.2025

Ralf Weiße

Bürgermeister