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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 15/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Verfahrensfreigrenze steigt auf 50 Quadratmeter

Bauherren in Thüringen dürfen sich über eine wichtige Erleichterung freuen: Mit der jüngsten Änderung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 19.07.2024 wurde die zulässige Größe für verfahrensfreies Errichten von Garagen und überdachten Stellplätzen deutlich erweitert. Laut der geänderten Fassung des § 63 ThürBO dürfen Garagen und Carports künftig bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bislang lag diese Grenze bei lediglich 40 Quadratmetern. Diese Anpassung bedeutet für viele private Bauherren eine spürbare Erleichterung: Genehmigungsfreie Bauvorhaben sparen nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für die Antragstellung und möglicherweise notwendige Planungsunterlagen.

Aber Achtung: Verfahrensfreie Vorhaben können grundsätzlich ohne jede (bauaufsichtliche) Beteiligung der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der berührten baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften etwa des Umwelt- oder Denkmalschutzrechts, die im Ergebnis ein verfahrensfreies Vorhaben auch unzulässig machen können. Lässt ein Bebauungsplan beispielsweise Garagen nicht oder nur auf bestimmten Flächen zu, ändert sich an dieser Beschränkung nichts durch die Verfahrensfreiheit. Die Garage darf dann nicht bzw. nur auf der im Bebauungsplan zugelassenen Fläche gebaut werden.

Eine weitere wichtige Regelung betrifft den Abstand zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen: Nach § 2 der Thüringer Garagenverordnung müssen zwischen Garagen und Straßenzu- und abfahrten von mindestens drei Metern Länge vorhanden sein. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn aufgrund guter Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich immer, vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzufragen.

Franziska Köhler

FD Bau