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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 19/2025
Amtliche Mitteilungen
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Terminbestimmung zur Zwangsversteigerung

Amtsgericht Rudolstadt

Az.: K 21/24 — Rudolstadt, 07.07.2025

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum:

Mittwoch, 15.10.2025

Uhrzeit:

10.00 Uhr

Raum:

II, Sitzungssaal

Ort:

Amtsgericht Rudolstadt,

Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Neunhofen

Gemarkung:

Neunhofen

Flur, Flurstück:

1, 974

Wirtschaftsart u. Lage:

Gebäude- und Freifläche

Anschrift:

Borngässl 17,

07806 Neustadt an der Orla

m²:

448

Blatt:

261 BV2

Objektbeschreibung /

Lage (lt. Angabe d.

Sachverständigen):

zweigeschossiges Wohnhaus mit eingeschossigem Anbau und freier Überdachung; nicht unter kellert; Baujahr Haus ca. 1920; nicht freistehend; ausgebautes Dachgeschoss; Gesamtwohnfläche: ca. 91 m²; teilmodernisiert, aber weiterer Modernisierungsbedarf und mittlerer Reparaturstau; noch befriedigender baulicher Zustand;

Verkehrswert:

67.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.03.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 13.03.2024.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithatten den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind.

Gemäß§§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez.

Walther

Rechtspflegerin