Amtsgericht Rudolstadt
Az.: K 59/24 — Rudolstadt, 20.08.2025
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum: | Mittwoch, 21.01.2026 |
| Uhrzeit: | 9.00 Uhr |
| Raum: | II, Sitzungssaal |
| Ort: | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
| Grundbucheintragung: | |
| Eingetragen im Grundbuch von Neustadt | |
| Gemarkung: | Neustadt |
| Flur, Flurstück: | 3, 750/5 |
| Wirtschaftsart u. Lage: | Gebäude- und Freifläche, Bertolt-Brecht-Straße 18a |
| Anschrift: | Bertolt-Brecht-Straße 18a, 07806 Neustadt an der Orla |
| m²: | 558 |
| Blatt: | 1457 BV 3 |
| Objektbeschreibung / Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): | bebaut mit einem Einfamilienhaus in Flachbauweise, freie Schätzung des Verkehrswertes durch den Antragsteller; |
| Verkehrswert: | 50.000,00 € |
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 19.04.2024.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
gez.
Schors
Rechtspflegerin