Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Neustadt an der Orla folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 16.692.300,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.237.000,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 395 v. H. | |
| für die Grundstücke (B) | 395 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Die Umlage gemäß § 50 Absatz 2 Satz 2 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 24.184,44 Euro und einem Umlagesatz von 63,98 Euro je Einwohner festgesetzt.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.860.000,00 Euro festgesetzt.
§ 7
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 8
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Neustadt an der Orla, den 15. Januar 2025
Stadt Neustadt an der Orla — (Siegel)
R. Weiße
Bürgermeister