…mit diesem Gedanken startet so manche Idee für ein tolles Fest oder Veranstaltung unserer Neustädter Vereine und Unternehmen. Die Veranstalter - überwiegend Ehrenamtliche - geben alles, um ihr Event perfekt zu organisieren. Meist wird dabei etwas Wichtiges übersehen! Öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Anzeige bei der Stadtverwaltung.
Der Begriff „öffentliche Veranstaltung“ ist gegeben, sobald einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
Wer die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung plant, muss diese spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn im Fachdienst Ordnung der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla schriftlich anzeigen. Eine Aufnahme in den Veranstaltungskalender des Fachdienstes Kultur ist hierfür nicht ausreichend! Die Anzeige muss die Art, den Ort und die Zeit der Veranstaltung sowie die zuzulassende Teilnehmerzahl beinhalten. Damit ist stets ein gewisser „Papierkrieg“ verbunden, der sich aber leider nicht vermeiden lässt. Bei Nutzung des öffentlichen Straßenraumes - wie beispielsweise Straßen, Parks und öffentliche Plätze - ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO bei der Straßenverkehrsbehörde in Schleiz zu stellen. Soll die Veranstaltung im Freien oder in einem Festzelt stattfinden, ist ebenfalls zu beachten, dass die Sperrzeit um 22.00 Uhr beginnt. Für eine Sperrzeitverkürzung muss ein gesonderter Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, erhalten Sie die entsprechenden Formulare im BürgerService sowie auf unserer Internetseite www.neustadtanderorla.de.
Haben Sie Fragen, sprechen Sie gern die Mitarbeiter des BürgerService an.
Susann Jäcklin
FD Ordnung