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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 22/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Hinweis auf fällige Grund- und Gewerbesteuern

Die Grundsteuern und die Vorauszahlung der Gewerbesteuern für das 4. Quartal 2024 werden zum 15.11.2024 fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt erteilten Bescheiden zu entnehmen.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Kassenzeichen anzugeben. Bei erteilter Einzugsermächtigung/SEPA -Lastschriftmandat sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden.

Lisa Schmidt

FD Finanzen