Der Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Orla wurde nach Beschluss-Nr. SRS/022/02/2024 des Stadtrates vom 26.09.2024 im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs.2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an den Bebauungsplan „Nahversorger Triptiser Straße 12a“ angepasst.
Folgende abweichende Darstellung im Flächennutzungsplan wurde an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst:
Das im Bebauungsplan festgesetzte Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel - Lebensmittelmarkt“ wurde im Flächennutzungsplan anstelle der gemischten Baufläche dargestellt.
Erläuterung:
Der räumliche Bereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans (FNP) umfasst eine Fläche von ca. 0,7ha. Er liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Nahversorger Triptiser Straße 12a". Dieser Bebauungsplan (B-Plan) wurde für eine Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt. Die Aufstellung des B-Plans erfolgte deswegen im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung). Ziel des B-Plans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes-Lebensmittelmarkt zu schaffen.
Der B-Plan weicht mit seiner Festsetzung von der Darstellung des FNP ab. Es ist erforderlich, die vormals dargestellten gemischten Bauflächen zu einem Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel zu ändern. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ermöglicht es den Kommunen, den FNP im Wege der Berichtigung anzupassen, wenn die Inhalte eines B-Plans von den Darstellungen des FNP abweichen, dieser im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen B-Plans überein. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf keiner Genehmigung.
Neustadt an der Orla, den 30.11.2024
Weiße
Bürgermeister