1.
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in
| Wahl- bezirk | Bezeichnung | Lage des Wahlraumes |
| I | Feuerwehr Neustadt | Rodaer Straße 27 C |
| II | Goetheschule | Goethestraße 7 |
| III | Orlatal-Gymnasium | Pößnecker Straße 24 |
| IV | Kita "Gänseblümchen" | An der Körnerlinde 2 |
| V | Betreutes Wohnen Molbitz | Dorfplatz 14 |
| VI | Feuerwehrhaus Moderwitz | Lindenstraße 6 |
| VII | Begegnungsstätte Lichtenau | Zum Kalten Tal 5 |
| VIII | Sportlerheim Neunhofen | Zum Mühlengrund 11 |
| IX | Pension "Heideperle" | Strößwitz 3 |
| X | Dorfgemeinschaftshaus Stanau | Stanau 5 |
| XI | Dorfgemeinschaftshaus Dreba | Dreba 80 |
| XII | Bürgerbegegnungszentrum Knau | Schulstraße 4 A |
| XIII | Dorfgemeinschaftshaus Linda | Linda 19 |
Die örtliche Abgrenzung der Wahlbezirke ist wie folgt festgelegt:
I - Feuerwehr Neustadt, Rodaer Straße 27 C
Am Döhlener Weg, Am Friedensgarten, Am Kalkofen, Am Lederwerk, Am Stadtweg, Bahnhofstraße, Dimitroffstraße, Döhlen, Eschenweg, Flurteil Brille, Gerberstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Heinrich-Heine-Straße, Hugo-Hartung-Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Nordstraße, Orlagasse, Oststraße, Puschkinplatz, Rodaer Straße (ungerade Hausnummer 13 - 85 und gerade 28 - 82), Sachsenburg, Schleizer Straße (gerade Hausnummer 2 - 28 und ungerade 3 - 15), Steinweg, Triptiser Straße (ungerade Hausnummern 1 - 15 und ungerade 4 - 12), Weltwitzer Weg, Weststraße
II - Goetheschule, Goethestraße 7
Am Dachsberg, Am Mühlgraben, Am Oberen Gries, Am Rosenweg, Am Südhang, August-Bebel-Straße, Börthener Gäßchen, Börthener Weg, Fleischergasse, Gerichtsgasse, Goethestraße, Hauptstraße, Jungferngasse, Kahlaer Straße (Hausnummer 2, 4 und 6), Kirchgasse, Kirchplatz, Krautgasse, Kurzer Weg, Lichtenauer Weg, Markt, Marktstraße, Mauergasse, Mühlstraße, Neugasse, Quendelweg, Rodaer Straße ( gerade Hausnummern 2 - 24 und ungerade 5 - 7 A), Sackgasse, Sandweg, Schulgasse, Schulpforte, Sorga, Storchspforte, Topfmarkt, Wimmlerstraße, Ziegeleiweg
III - Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Straße 24
Am Eiskellerplatz, Am Gamsenteich, Am Graben, Am Gries, Am Heinrichsberg, Am Lindenplatz, Am Unteren Gries, An den Schneewehen, Arnshaugker Straße, Bachstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brauhausgasse, Ernst-Thälmann-Straße, Franz-Schubert-Weg, Friedhofspromenade, Friedhofstraße, Gartenstraße, Grüner Weg, Hain, Im Winkel, Laupheimer Straße, Leonhard-Frank-Straße, Ludwig-Jahn-Straße, Meilitzer Straße, Oberer Willy-Dolge-Weg, Pößnecker Straße, Promenadenweg, Schillerstraße, Schloßgasse, Willy-Dolge-Weg
IV - Kindertagesstätte "Gänseblümchen", An der Körnerlinde 1
Am Silberberg, An der Körnerlinde, Arnshaugk (außer Arnshaugk 19 a), Centbaumweg, Florian-Geyer-Straße, Hans-Beimler-Straße, Heinrich-Kiefer-Straße, Hugo-Müller-Straße, Rathenaustraße, Straße des Friedens, Thomas-Müntzer-Straße, Weg am Wasserbehälter, Ziegenrücker Straße
V - Betreutes Wohnen Molbitz, Dorfplatz 14
Am Hain, Am Kahlshaus, An der Pommerleede, Dorfplatz, Heinrichsruhe, In der Windschleiche, In den Grupenäckern, Mittelweg, Molbitzer Weg, Neustädter Straße, Pillingsdorfer Straße, Südstraße, Triptiser Straße (Hausnummern gerade 16-34 und ungerade 17 - 33), Waldhaus am Börnersgrund, Walkmühlenstraße, Zum Mühlenberg
VI - Feuerwehrhaus Moderwitz, Lindenstraße 6
Am Berg, Am Rittergut, An der Kirche, Arnshaugk 19 a, Lindenstraße, Neuer Weg, Schleizer, Talstraße, Weltwitzer Straße
VII - Begegnungsstätte Lichtenau, Zum Kalten Tal 5
An der Schule, Im Dorf, Kahlaer Straße (Haus-Nrn. gerade 8 - 22 und ungerade 1 - 5), Lausnitzer Weg, Viehweg, Wolfersdorfer Weg, Zum Kalten Tal
VIII - Sportlerheim Neunhofen, Zum Mühlengrund 11
Alte Landstraße, Am Kupferberg, Am Lilienberg, An den Wehrwiesen, Auf dem Dohlenberg, Borngässel, Gewerbestraße, Kospodaer Straße, Leichweg, Neue Straße, Rödelsmühle, Schleichersmühle, Waldstraße, Zum Alten Mühlgraben, Zum Lärchenwald, Zum Mühlengrund
IX - Pension „Heideperle“
Breitenhain, Strößwitz
X - Dorfgemeinschaftshaus Stanau, Stanau 5
Stanau
XI - Dorfgemeinschaftshaus Dreba, Dreba 80
Dreba
XII - Bürgerbegegnungszentrum Knau, Schulstraße 4 A
Alte Försterei, Alte Pößnecker Straße, Alter Pößnecker Weg, Am Anger, Am Butterhügel, Am Park, An der Bahn, An der unteren Schule, Bucha, Drebagrund, Entenplan, Hainweg, Hopfgasse, Im Fischergrund, In der Kohlung, Knauer Hauptstraße, Knauer Rosenweg, Neustädter Landstraße, Posen, Posenmühle, Pößnecker Landstraße, Schulstraße
XIII - Dorfgemeinschaftshaus Linda, Linda 19
Kleina, Köthnitz, Linda, Steinbrücken
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten vom 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in 07806 Neustadt an der Orla, Markt 1, Gewölberaum zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
Der Wähler gibt
| seine Erststimme in der Weise ab, | |
| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, |
| und seine Zweitstimme in der Weise, | |
| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beider Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Entscheidung des Wahlberechtigten beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. (§ 14 Abs. 5 Bundeswahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Neustadt an der Orla, den 29.01.2025
Ralf Weiße
Bürgermeister