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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 3/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Hinweis auf Steuerzahlungen

Die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2025 werden zum 15.02.2025 fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt erteilten Bescheiden zu entnehmen.

Es sind zum 15.02.2025 keine Grundsteuern zu zahlen! Bitte haben Sie Geduld, es sind noch keine Grundsteuerbescheide ab dem 01.01.2025 verschickt worden.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Kassenzeichen anzugeben. Bei erteilter Einzugsermächtigung/SEPA -Lastschriftmandat sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden. Durch Rückbuchung entstehende Gebühren sind zu erstatten. Sollte die Bankverbindung geändert worden sein, ist dies der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Fachdienst Finanzen rechtzeitig vor dem Steuertermin mitzuteilen. Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung.

Lisa Schmidt

FD Finanzen