Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und des § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S.22), zuletzt geändert am 2. Juli 2024 (GVBl. 210), sowie des § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009, zuletzt geändert am 15. April 2021 (GVBl. S. 233) hat der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla am 12.12.2024 folgende Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Feuerwehren der Stadt Neustadt an der Orla (Feuerwehrsatzung) vom 21. Oktober 2021 beschlossen:
§ 1
Änderungen
Die Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt an der Orla (Feuerwehrsatzung) vom 21. Oktober 2021 (veröffentlicht am 6. November 2021 im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla) wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 3 wird neu gefasst und lautet:
„Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr sollten Einwohner der Stadt Neustadt an der Orla sein oder regelmäßig an der Ausbildung teilnehmen und für Einsätze in der Stadt Neustadt an der Orla sowie den umliegenden Gemeinden unverzüglich zur Verfügung stehen.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese erste Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Neustadt an der Orla, den 22.01.2025
Stadt Neustadt an der Orla
gez. Ralf Weiße
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.