Mit Beschluss-Nr. BuLA/053/05/2025 der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 13. Februar 2025 beschloss der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Neustadt an der Orla die Widmung des Grundstückes in der Gemarkung Breitenhain, Flur 1, Flst.Nr. 33/10 für den Gemeingebrauch. Das Grundstück ist eine öffentliche Einrichtung und wird dem Gemeingebrauch gewidmet. Die Grundstücksgrenzen sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt und gekennzeichnet. Diese Verfügung wird mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Der Lageplan ist Bestandteil der Veröffentlichung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Neustadt an der Orla einzulegen. Der Widerspruch soll begründet werden.
Neustadt an der Orla, 24.02.2025
gez. Ralf Weiße
Bürgermeister