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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 5/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“ in der Fassung vom 02.01.2025 wurde vom Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla in seiner Sitzung am 30.01.2025 gebilligt und gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt.

Hierzu wird der Vorentwurf der 3. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit im Zeitraum

vom 24.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:

https://www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/amtliche-mitteilungen/

veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im Zeitraum 10.03.2025 bis einschließlich 21.03.2025 eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:

Montag

7.00 - 15.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 13.00 Uhr

Samstag

9.00 - 12.00 Uhr (am 2. Samstag im Monat)

Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an

stadtplanung@neustadtanderorla.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Öffnungszeiten des Bürger Service zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.

Entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich im Hinblick auf den Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“ ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Stadt Neustadt an der Orla, den 22.02.2025

Ralf Weiße

Bürgermeister