Gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) war die Zeit für starken Rückschnitt oder Fällungen von Gehölzen vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar begrenzt. Diese Schnittzeiten sind nun vorüber. Erst ab dem 1. Oktober 2024 können wieder Gehölze stark zurückgeschnitten oder gefällt werden.
Es ist jedoch generelle wichtig zu beachten, dass gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Neustadt an der Orla im Vorfeld ein genehmigter Antrag auf Baumfällung erforderlich ist. Diese muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Website der Stadt Neustadt an der Orla verfügbar.
Für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September sind schonende Pflegemaßnahmen wie Kronenpflege und Lichtraumprofilschnitt möglich. Jegliche Fällungen oder größere Schnittmaßnahmen, die in dieser Zeit aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind, erfordern ebenfalls einen Antrag. Zusätzlich dazu bedarf es der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bzw. des Fachdienstes Umwelt Naturschutz / TÖB, der sich im Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Schleiz befindet.
Die Genehmigung des Landratsamtes ist vom Antragssteller selbst einzuholen. Alle notwendigen Informationen dazu finden sich auf der Website des Landratsamtes.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Einholung der erforderlichen Genehmigungen und bei Durchführung von Baum- und Gehölzschnittmaßnahmen empfindliche Geldstrafen drohen. Diese können gemäß BNatSchG, ThürNatSchG (Thüringer Naturschutzgesetz) und der örtlichen Baumschutzsatzung verhängt werden. Es ist daher ratsam, sich vor Durchführung von Schnittmaßnahmen ausführlich über die geltenden Regelungen zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Steven Förstel
FD Bau