Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet die Gemeinde zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, von Umgebungslärm Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt sowie mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.
Durch die Verwendung von "Lärmkarten" wird eine objektive Darstellung der Lärmbelastung ermöglicht, um betroffene Gebiete zu identifizieren und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen. Gemäß der aktuellen Lärmkarte des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) befinden sich bedingt durch die Bundesstraße 281, südwestlich von Neustadt (Orla), im Nachtzeitraum vier Fassadenpunkte am Rand des Pegelbereichs 55 bis 59 dB(A). Aufgrund des Abstands zum nächsthöheren Pegelbereich von 60 bis 64 dB(A) sind schädliche Umwelteinflüsse nicht zu erwarten. Im Bereich der Ortstangente B281/Neunhofen gibt es sechs Fassadenpunkte im Lärmindexbereich von 65 bis 74 dB(A), jedoch sind diesen keine schutzbedürftigen Aufenthaltsräume gemäß Punkt 13 / Nr. 5 der Richtlinien für den Verkehrslärm an Bundesfernstraßen (VLärmSchR97) zugeordnet.
Alle Bürger und Bürgerinnen, die sich selbst gern einen Überblick über die Lärmimmissionen verschaffen möchten, können dies gerne über folgenden Link tun: http://antares.thueringen.de/cadenza/q/5zOdvdCWE1srbYur6G0PMj
Im Jahr 1996 wurden passive Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden im Zuge der Realisierung der Ortsumfahrung Neustadt (Orla) umgesetzt. Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen geplant oder notwendig. Wir hoffen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Lärmbelastung in Neustadt an der Orla und Umgebung zu reduzieren und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird vom 25.03.2024 für vier Wochen zur öffentlichen Auslegung in den Räumen des BürgerService im Rathaus, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten einsehbar sein:
| • | Montag: | 07.00 bis 15.00 Uhr |
| • | Dienstag: | 09.00 bis 18.00 Uhr |
| • | Mittwoch: | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| • | Donnerstag: | 09.00 bis 17.00 Uhr |
| • | Freitag: | 09.00 bis 13.00 Uhr |
| • | Samstag: | 09.00 bis 12.00 Uhr (jeweils am 2. Samstag des Monats) |
Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums und zwei Wochen danach können von Jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind dann elektronisch an tiefbau@neustadtanderorla.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Öffnungszeiten des Bürgerservice zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Tiefbau, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bei der Gestaltung eines lebenswerten Umfelds in Neustadt an der Orla und Umgebung.
Felix Blöthner
FD Bau