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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
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Allgemeinverfügung Aufhebung der Widmung einer Straße nach § 6 Thüringer Straßengesetz

Mit Beschluss-Nr. FuLA/269/30/2024 der Sitzung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses am 23. Januar 2024 beschloss der Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Neustadt an der Orla die Aufhebung der Widmung der Verkehrsanlage innerhalb des Quartiers 9 (Flurstücke Nr. 201/2, 202/2, 211/1, 212/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 188 und 213/2 der Flur 2 der Gemarkung Neustadt) in der Stadt Neustadt an der Orla, bekanntgemacht durch Veröffentlichung im 25. Neustädter Kreisbote vom 4. Dezember 2021.

Die Aufhebung der Widmung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Der Lageplan ist Bestandteil der Veröffentlichung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gemäß § 7 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) erhalten die Bürger mit der öffentlichen Bekanntmachung drei Monate Gelegenheit Enwendungen vorzubringen. Diese sind schriftlich an die Stadtverwaltung Neustadt (Orla), Markt 1, 07806 Neustadt (Orla) zu richten.

Neustadt an der Orla, 16.02.2024

gez. Ralf Weiße

Bürgermeister