Titel Logo
Neustädter Kreisbote
Ausgabe 8/2025
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeinverfügung über die Widmung eines Grundstückes nach § 6 Thüringer Straßengesetz

Mit Beschluss-Nr. BuLA/058/06/2025 der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 20. März 2025 beschloss der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Neustadt an der Orla die Widmung der Grundstücke in der Gemarkung Neustadt, Flur 12, Flst.Nrn. 1768/1483, 1769/1483 und 1754/9 für den Gemeingebrauch. Die Grundstücke sind eine öffentliche Einrichtung und werden dem Gemeingebrauch gewidmet. Die Grundstücksgrenzen sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt und gekennzeichnet. Diese Verfügung wird mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Der Lageplan ist Bestandteil der Veröffentlichung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Neustadt an der Orla einzulegen. Der Widerspruch soll begründet werden.

Neustadt an der Orla, 27. März 2025

gez. Ralf Weiße

Bürgermeister