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Neustädter Kreisbote
Ausgabe 9/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Hinweis auf fällige Grund- und Gewerbesteuern

Die Grundsteuern und die Vorauszahlung der Gewerbesteuern für das 2. Quartal 2024 werden zum 15.05.2024 fällig.

Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt erteilten Bescheiden zu entnehmen. Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Kassenzeichen anzugeben. Bei erteilter Einzugsermächtigung/SEPA -Lastschriftmandat sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden. Durch Rückbuchung entstehende Gebühren sind zu erstatten. Sollte die Bankverbindung geändert worden sein, ist dies der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Fachdienst Finanzen rechtzeitig vor dem Steuertermin mitzuteilen.

Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung.

Lisa Schmidt

FD Finanzen