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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

Sitzungstag: 12.12.2022

Beschluss - Nr.: 265-2712022

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2022, die geänderte Tagesordnung.

Herr Hecht bittet darum, die außerplanmäßigen Ausgaben noch als TOP 16 in die Tagesordnung mit aufzunehmen. Alle anderen Punkte werden um einen Punkt nach hinten verschoben.

Abstimmungsergebnis:

TOP 3

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 13

Nein: 0

Enthaltung: 0

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 266-27/2022

Protokoll der 26. Gemeinderatssitzung vom 09.11.2022

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2022 das Protokoll der 26. Gemeinderatssitzung vom 09.11.2022.

Abstimmungsergebnis:

TOP 4

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 11

Nein: 0

Enthaltung: 2

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 268-27/2022

Beschluss zur Bestellung der Werkleitung des Eigenbetriebes Gemeindewerke Vogtei zum 01.01.2023

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2022 gemäß § 76 ThürKO und § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gemeindewerke Vogtei die Bestellung von Herrn Matthias Hiebsch zum Werkleiter des Eigenbetriebes Gemeindewerke Vogtei zum 01. Januar 2023.

Abstimmungsergebnis:

TOP 9

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 13

Nein: 0

Enthaltung: 0

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 269-27/2022

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Vogtei zum 31.12.2018 und Entlastung von Bürgermeister und Werkleitung

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei stellt in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeindewerke Vogtei gemäß dem vorliegenden Prüfbericht der Auditura GmbH vom 14.04.2022 fest.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister und der Werksleitung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

TOP 10

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 12

Nein: 0

Enthaltung: 1

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 270-27/2022

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Vogtei zum 31.12.2019 und Entlastung von Bürgermeister und Werkleitung

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei stellt in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeindewerke Vogtei gemäß dem vorliegenden Prüfbericht der Auditura GmbH vom 11.11.2022 fest.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister und der Werksleitung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

TOP 11

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 12

Nein: 0

Enthaltung: 1

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 271-27/2022

3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei.

Die Textfassung der Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

TOP 12

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 13

Nein: 0

Enthaltung: 0

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Vogtei vom ...

Aufgrund der §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBI. S. 414, 415) in Verbindung mit der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBI S. 642), neu gefasst durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBI. S. 565) und der §§ 2, 7, 12, 14 und 21a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung 19.09.2000 (GVBI. 2000, 301), Zuletzt geändert durch Gesetz vorn 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei am 12.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei vom 08.11.2016 wird aufgehoben.

Artikel 2

Die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei vom 27.02.2019 wird aufgehoben.

Artikel 3

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei in der Fassung vom 12.12.2014 wird wie folgt geändert:

1.

§ 14

Satz 2 wird ersetzt durch:

Für Grundstücke, die das Abwasser ungereinigt an die öffentliche Entwässerungseinrichtung abgeben ab 01.01.2022:

1,61 Euro

je m3 Schmutzwasser

0,42 Euro

je m2 zu entwässernde Grundstücksfläche

2.

§ 15 (1)

Satz 3 wird ersetzt durch:

Die auf dem Grundstück nachweislich zurückgehaltene Wassermenge ist jeweils bis zum 30.11. für das laufende Jahr der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.

3. § 17 (1)

Satz 2 wird ersetzt durch:

Die Entleerung erfolgt entsprechend der DIN 4261 einmal jährlich und bei Bedarf nach erfolgter Anmeldung in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebs, Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla, Telefon 03601/886868.

4. § 17 (2)

Satz 3 wird ersetzt durch:

Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022:

23,67 Euro

je m3 Abwasser (Fäkalschlamm)

aus einer Grundstückskläranlage.

Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Die Regelungen des Artikels 3 Nr. 2 und 3 treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Vogtei, den ...

gezeichnet:

Christian Hecht

Bürgermeister

Beschluss - Nr.: 272-27/2022

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast (GS-SOE) der Gemeinde Vogtei

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2022 die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser (GS-SOE) der Gemeinde Vogtei für die Träger der Straßenbaulast

Die Textfassung der Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

TOP 13

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 13

Nein: 0

Enthaltung: 0

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast (GS-SOE) der Gemeinde Vogtei vom ...12.2022

Aufgrund der §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.03.2021 (GVBI. S. 115) in Verbindung mit der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993 (GVBI. 1993, S. 432), zuletzt geändert durch die Neufassung der Verordnung vom 17.11.2020 (GVBI. S. 565) und der §§ 1, 2, und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBI. 2000, S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBI. 2019, S.396) sowie § 23 Abs. 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993, zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBI. S. 560) hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei am 12.12.2022 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast (GS-SOE) der Gemeinde Vogtei beschlossen:

Artikel I

Im § 4 wird der Gebührensatz von bisher „0,37 €/m2/a" ersetzt durch „0,40 €/m2/a".

Artikel II

Die Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2022 in Kraft.

Ausgefertigt:

Gemeinde Vogtei, den ...12.2022

Christian Hecht

Bürgermeister

Beschluss - Nr.: 273-27/2022

Beschluss zur Beschaffung von Atemschutz für die FFW Vogtei

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Kauf von Atemschutzgeräten für die FFW Vogtei.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag gemäß der den in der Anlage beigefügten Angeboten an das wirtschaftlichste Angebot der Firma „MSA Auer" mit einem Bruttoauftragswert in Höhe von 39.196,73 € (netto 32.938,43 €).

Anlage: Angebotsübersicht

Abstimmungsergebnis:

TOP 14

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 12

Nein: 0

Enthaltung: 1

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 274-27/2022

Beschluss zur Beschaffung von Einsatzbekleidung / Persönliche Schutzausrüstung für die FFW Vogtei

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Kauf von Einsatzbekleidung/PSA für Atemschutzgeräteträger der FFW Vogtei.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag gemäß der den in der Anlage beigefügten Angeboten an das wirtschaftlichste Angebot der Firma „S-Gard" mit einem Bruttoauftragswert in Höhe von 29.775,59 € (netto 25.021,50 €).

Anlage: Angebotsübersicht

Abstimmungsergebnis:

TOP 15

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 12

Nein: 0

Enthaltung: 1

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel

Beschluss - Nr.: 275-27/2022

Beschluss zu den über-/außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2022

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei beschließt die in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten über-/außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022.

Die Finanzierung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt über überplanmäßige Einnahmen oder Minderausgaben in anderen Haushaltsstellen.

Sollten weitere Minderausgaben oder Mehreinnahmen nicht zur Finanzierung von in der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben ausreichen, ist die Anlage nicht dargestellter Entnahme aus den Rücklagen eine Option zum Kompensation.

Abstimmungsergebnis:

TOP 16

Stimmberechtigt: 17

Anwesende Stimmberechtigte: 13

Ja: 13

Nein: 0

Enthaltung: 0

Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0

Beschluss ausgestellt am: 13.12.2022

Hecht

Bürgermeister — Siegel