Beschluss - Nr.: 01-04/2023
Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023 die vorliegende Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 8 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel
Beschluss - Nr.: 02-04/2023
Protokoll der 3. GR-Sitzung 2023 vom 14.09.2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023 das Protokoll der 3. GR-Sitzung 2023 vom 14.09.2023.
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 8 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel
Beschluss - Nr.: 03-04/2023
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Kammerforst (Hundesteuersatzung)
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Kammerforst (Hundesteuersatzung), laut Anlage.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 8 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel
Beschluss - Nr.: 04-04/2023
Feststellung der Jahresrechnung 2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst beschließt in seiner Sitzung am 23.11. 2023 die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 19.10.2023.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 8 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel
Beschluss - Nr.: 05-04/2023
Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 7 | Nein: 0 | Enthaltung: 1 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel
Beschluss - Nr.: 06-0412023
Entlastung des 1. Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 7 | Nein: 0 | Enthaltung: 1 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel
Beschluss - Nr.: 07-04/2023
Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über den Breitbandausbau (Glasfaser) in der Gemeinde Kammerforst
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst ermächtigt in seiner Sitzung am 23.11.2023, die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung über den Breitbandausbau (Glasfaser) in der Gemeinde Kammerforst abzuschließen.
Begründung:
Es ist beabsichtigt, dass die TNK innerhalb des in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung vorgesehenen Ausbaugebietes eine gigabitfähige Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante Fibre To The Home (FTTH), bestehend aus Glasfaserleitungen und Leerrohrsystemen, ausbaut und betreibt. Dadurch werden erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich.
TNK ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der TEAG Thüringer Energie AG und Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Thüringen. TNK verfügt über ein hochmodernes Glasfasernetz von über 6.600 km Länge mit mehr als 200.000 Faserkilometern. Dieses Netz dient neben der Überwachung und Steuerung des Thüringer Strom- und Erdgasnetzes auch zur schnellen Datenübertragung und damit der Versorgung von Privat- und Geschäftskunden.
Die Kommune ist bestrebt, das Vorhaben eines möglichst flächendeckenden Breitbandausbaus in ihrem Hoheitsgebiet im Rahmen ihrer technischen und rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Dabei sind sich die Vertragsparteien einig, dass der Ausbau der in der Anlage 2 benannten Adressen vorrangig erfolgen soll.
Um das gemeinsame Ziel des Ausbauvorhabens zu erreichen, vereinbaren die Parteien, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung hat den Zweck, das Vorhaben unbeschadet der relevanten gesetzlichen Regelungen praxisrelevant zu ergänzen und zu beschleunigen. Die notwendigen baulichen Maßnahmen sollen zwischen den Parteien abgestimmt sein und zügig erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Abstimmung:
| Ja: 8 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Befangenheit nach § 38 ThürKO: 0
Beschluss ausgestellt am: 27.11.2023
Konkel
Bürgermeister — Siegel