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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 10/2024
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Vogtei

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.141.900,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.471.240,00 €

ab.

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Vogtei (Eigenbetrieb) für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit

645.746,00 €

und in den Aufwendungen mit

785.103,00 €

und

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.113.304,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Gemeinde Vogtei auf 1.650.000,00 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Vogtei" auf 600.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.524.530,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Vogtei auf 1.100.000,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Vogtei" wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

270 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 6

Gemäß § 45a Abs. 9 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erhalten die Ortschaften den Betrag von 2,00 € pro Einwohner, bezogen auf den Stand der Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres gemäß Einwohnermeldeamt, als Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Daraus resultieren die folgenden Gesamtbeträge pro Ortschaft:

Oberdorla

4.132,00 €

Niederdorla

2.562,00 €

Langula

1.842,00 €

§ 7

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Vogtei, 29.04.2024

Gemeinde Vogtei

Ch. Hecht

Bürgermeister