Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.141.900,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.471.240,00 € |
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Vogtei (Eigenbetrieb) für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Erfolgsplan | ||
| in den Erträgen mit | 645.746,00 € |
| und in den Aufwendungen mit | 785.103,00 € |
| und | ||
| im Vermögensplan | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.113.304,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Gemeinde Vogtei auf 1.650.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Vogtei" auf 600.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.524.530,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Vogtei auf 1.100.000,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Vogtei" wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | — 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 6
Gemäß § 45a Abs. 9 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erhalten die Ortschaften den Betrag von 2,00 € pro Einwohner, bezogen auf den Stand der Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres gemäß Einwohnermeldeamt, als Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Daraus resultieren die folgenden Gesamtbeträge pro Ortschaft:
| Oberdorla | 4.132,00 € |
| Niederdorla | 2.562,00 € |
| Langula | 1.842,00 € |
§ 7
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Vogtei, 29.04.2024
Gemeinde Vogtei
Ch. Hecht
Bürgermeister