Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kammerforst folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.046.690 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 462.030 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | — 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Kammerforst, 16.06.2023
Gemeinde Kammerforst — Siegel
Konkel
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.