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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Vogtei
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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung

4. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten

der Gemeinde Vogtei

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürkO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05.Oktober 2022 (GVBl. S. 414); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 24.Juni 2021 (BGBI. I S. 959), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBI. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 125, 126) hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei in der Sitzung am 22.05.2023 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vogtei vom 05.06.2015; zuletzt geändert durch 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Vogtei vom 09.11.2022 beschlossen:

Artikel 1

1. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„Für das erste Kind, welches die Einrichtung besucht, beträgt der monatliche Elternbeitrag 167,00 Euro. Für das zweite Kind, das die Einrichtung besucht, beträgt der monatliche Elternbeitrag 152,00 Euro. Für das dritte Kind, das die Einrichtung besucht, beträgt der monatliche Elternbeitrag 137,00 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind, das die Einrichtung besucht, beträgt der monatliche Elternbeitrag 122,00 Euro.“

Artikel 2

1. Die Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Vogtei, 09.06.2023

Hecht  —  Siegel

Bürgermeister