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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 12/2024
Gemeinde Vogtei
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Nichtamtlicher Teil

In unserer Rubrik Gratulationen und Jubiläen im Vogtei Echo wird, beispielsweise den Ehepaaren, die im Gemeindegebiet geheiraten haben, ab dem 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) gratuliert.

Kriterium für die Veröffentlichung in unserem Vogtei Echo, ist der Ort der Eheschließung. Wenn Sie die Ehe in einem anderen Standesamt, außerhalb unseres Gemeindegebietes, geschlossen haben und Ihr Ehejubiläum im Vogtei Echo veröffentlichen lassen möchten, kommen Sie bitte frühzeitig (spätestens 4 Wochen vor Ihrem Ehejubiläum) zu uns in die Gemeindeverwaltung (Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla) und legen bitte Ihre Eheurkunde vor.

Sollten Sie keine Veröffentlichung ihrer Alters- oder Ehejubiläen wünschen, können Sie eine Übermittlungssperre einrichten lassen und erhalten dazu weitere Informationen im Einwohnermeldeamt.

Hinweise zum Widerspruchsrecht und zur Einrichtung von Übermittlungssperren

Die Meldebehörde möchte auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.