Hiermit erinnern wir alle Hundehalter an die Zahlung der Hundesteuer, die am 01.07.2024 für alle Gemeinden, fällig ist.
Steuerpflichtige, die ihre zu zahlende Hundesteuer nicht von ihrem Konto abbuchen lassen, werden gebeten, ihre Einzahlung sicher zu stellen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Hartmann
Kämmerer