Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.042.560 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 867.870 € |
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Vogtei (Eigenbetrieb) für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Erfolgsplan | ||
| in den Erträgen mit | 993.895,00 € |
| und in den Aufwendungen mit | 871.806,00 € |
| und | ||
| im Vermögensplan | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 443.589,00 € |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden in einer separaten Hebesatz-Satzung festgelegt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
| 1. | Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 200.000,00 EUR und mehr. |
| 2. | Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und weniger. |
Gemäß § 45a Abs. 9 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erhalten die Ortschaften den Betrag von 2,00 € pro Einwohner, bezogen auf den Stand der Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres gemäß Einwohnermeldeamt, als Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Daraus resultieren die folgenden Gesamtbeträge pro Ortschaft:
| Oberdorla | 4.078,00 € |
| Niederdorla | 2.552,00 € |
| Langula | 1.792,00 € |
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Vogtei, 16.06.2026
Gemeinde Vogtei (Siegel)
Golebniak
Bürgermeister