Titel Logo
Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 13/2023
Oppershausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltsplan 2023

Haushaltssatzung

der Gemeinde Oppershausen

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

401.550,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

111.900,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

270 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Oppershausen, 23.06.2023

Gemeinde Opperhausen — Siegel

gez. Unterschrift

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Oppershausen liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.