Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppershausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 401.550,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 111.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | — 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 300 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Oppershausen, 23.06.2023
Gemeinde Opperhausen — Siegel
gez. Unterschrift
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Oppershausen liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.