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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 13/2025
Gemeinde Vogtei
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Wohngebiet „Metzlochweg - Riedhofstraße“ der Gemeinde Vogtei

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei hat in seiner Sitzung am 11.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Metzlochweg - Riedhofstraße“ der Gemeinde Vogtei zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begrünung mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Stand 02.06.2025, wird für die Dauer eines Monats zu jedermann Einsicht in der Zeit vom 30.06.2025 bis 31.07.2025 im Internet unter https://www.gemeinde-vogtei.de/Bekanntmachungen/Bebauungsplan sowie während der Dienststunden der Bauverwaltung im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3, 99986 Vogtei OT Oberdorla

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o.g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten: info@gemeinde-vogtei.de. Da das Abwägungsergebnis mitzuteilen ist, sind Name und Anschrift des Verfassers mitzuteilen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Somit wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB abgesehen. Es ist aber die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz (gemäß § 1a Abs. 3 BauGB) zu berücksichtigen. Zudem erfolgt eine Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben. Die Umweltinformationen zum Artenschutz und Beschreibung betroffener Biotope ist in die Begründung integriert. Die Gemeinde sieht im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Beteiligung ab, so dass keine umweltbezogenen Stellungnahmen vorliegen.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Vogtei in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. IS. l Buchst.e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gemeinde Vogtei 13.06.2025

gez. Golebniak

Bürgermeister