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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 14/2025
Gemeinde Vogtei
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Nichtamtlicher Teil

Hunde

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,

der beste Freund des Menschen ist der Hund - so heißt es im Allgemeinen. Und gerade im ländlichen Raum ist es üblich einen oder mehrere Hunde zu halten. Sei es zur Jagd, zum Schutz oder einfach als Familienmitglied(er).

Wir Menschen lieben unsere Tiere und tragen dabei eine große Verantwortung - für unsere Fellnase und für unser Umfeld.

Daher gibt es viele Regelungen und Vorschriften zu beachten, welche hier kurz zusammengefasst sind.

An-/Abmeldung & Hundesteuer

Jeder Hund mit Mindestalter 4 Monaten, der in der Gemeinde Vogtei und den Gemeinden Kammerforst und Oppershausen gehalten wird, ist bei der Gemeinde Vogtei anzumelden.

Folgende Informationen sind hierbei wichtig:

Angaben zum Hund

Chipnummer

Haftpflichtnachweis

Impfnachweis

Daraufhin erhalten Sie eine Steuermarke mit Steuernummer und den Hunde-Steuerbescheid.

Selbstverständlich ist ein Hund, welcher den Haushalt verlässt (Tod, Verkauf, Abgabe an anderen Halter o.a.) auch bei der Gemeinde abzumelden.

Für die An-/Abmeldung nutzen Sie bitte das Meldeformular, welches Sie auf der Website der Gemeinde Vogtei finden:

https://www.gemeinde-vogtei.de/dienstleistung/formular/id/30899/anmeldung-hund-hundesteuer.html

Chip-Pflicht

Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Halter hat der zuständigen Behörde (Gemeinde) die Kennzeichnung anzuzeigen.

Haftpflicht

Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Halter hat der zuständigen Behörde (Gemeinde) den Abschluss der nachzuweisen.

Leinenpflicht ja oder nein?

In Thüringen gibt es zwar keine generelle Leinenpflicht ABER die Kommunen können eigene Regelungen dafür aufstellen.

Die Gemeinde Vogtei hat in der Ordnungsbehördlichen Verordnung folgende Regelungen dazu getroffen:

§ 12 Abs. 2

Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen sowie auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen.

§ 12 Abs. 3

Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich von Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, bei Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.

Die Leinenpflicht in der Gemeinde Vogtei sowie den Gemeinden Kammerforst und Oppershausen ist demnach klar geregelt.

Die Hundeleine stellt sicher, dass der Hund kontrolliert werden kann. Die Beschaffenheit einer Hundeleine sollte auf die Merkmale und Bedürfnisse des Hundes ausgerichtet sein.

Dabei sind ein paar Punkte zu beachten:

• Größe und Gewicht des Hundes

• Material (pflegeleicht und robust)

• Nutzung der Leine (Gassi, Training …)

• Sicherheit (keine scharfen Kanten, Qualität ...)

Ob man sich nun für eine Halsbandleine oder eine Geschirrkombination entscheidet liegt in der individuellen Betrachtung. Eine Geschirrkombination bietet die Vorteile, dass der Hund besser geführt werden kann und der Tragekomfort für Ihre Fellnase viel angenehmer ist.

ACHTUNG:

Stachelhalsbänder dürfen nicht zu Ausbildung, Erziehung, Training verwendet werden. Dies ist klar geregelt in § 2 Abs. 5 TierSchutz-HundeVerordnung. D.h. selbst beim Gassi-Gang ist die aktive Nutzung untersagt, da das Ziehen an der Leine eine Erziehungsmaßnahme darstellt.

Gutes Training und liebevolles Zusammenleben ersetzen jede schmerzliche Erziehungsmaßnahme.

Aggressive Hunde

Nur weil ein Hund sein Revier durch Knurren und Bellen verteidigt, ist er noch lange kein aggressiver Hund. Vielmehr ist es seine Art der Kommunikation und als Warnung zu verstehen und zu beachten. Oft werden Hunde als aggressiv betrachtet, weil der Mensch seine Kommunikation nicht versteht.

Doch auch Hunde können (wie Menschen) tatsächlich aggressive Verhaltensweisen zeigen.

In solch einem Einzelfall ist die Gemeinde dazu berechtigt für einen bestimmten Hund eine generelle Leinen- oder auch Maulkorbpflicht anzuordnen.

Die Anordnung eines Wesenstests hilft dabei, zu ermitteln, wie der Hund auf bestimmte Situationen reagiert und ob der Hundehalter in der Lage ist, seinen Hund zu kontrollieren. Ein Wesenstest kann je nach Testsituation zu folgenden Ergebnissen kommen:

Hund gefährlich (ja/nein)

Hundehalter kann Hund kontrollieren (ja/nein)

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft ist die Haltung und Führung dieses Hundes nur noch durch sachkundige Personen erlaubt.

Auch wenn es in Thüringen keine Listenhunde mehr gibt, so gibt es diese ggf. noch in anderen Bundesländern. Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise, ob Ihr Ziel-Bundesland/-Gemeinde gesonderte Verordnungen zu Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Hunden hat.

Auch beim Thema aggressive Hunde gilt:

Gutes Training und liebevolles Zusammenleben verhindern Verhaltensauffälligkeiten. Wir Menschen haben es in der Hand, unseren Hund zu verstehen und klar zu führen - ein Hund braucht einen Rudelführer.

Hundekot

„Last but not least“ darf auch dieses Thema nicht vergessen werden.

Treten Sie gern in die Hinterlassenschaften eines Tieres? Es ist eine Selbstverständlichkeit, den Kot seines Hundes von Straßen, Gehwegen und öffentlichen Anlagen in Eigenverantwortung zu entfernen und zu Hause zu entsorgen.

Besser noch - machen Sie Ihre Gassi-Runde doch gleich Abseits des Publikumsverkehrs. Genießen Sie die täglich gemeinsame Zeit mit Ihrem Hund in der Natur auf Feld- oder Waldwegen. Und hier in der Vogtei wird es da nicht langweilig, denn wir haben viel Natur drumrum.

Und wer es noch nicht weiß - auch zu diesem Thema hat die Gemeinde Vogtei in der Ordnungsbehördlichen Verordnung eine Regelungen getroffen:

§ 12 Abs. 4

Durch Kot von Haustieren dürfen Strßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. …

Für die Hundehaltung relevante Regelungen finden Sie u.a. in:

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Vogtei sowie den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen

o

§ 12 Tierhaltung

Hundesteuersatzung der Gemeinde Vogtei

Thüringer ChippflichtVerordnung (ThürChipVO)

Thüringer TiergefahrenGesetz (ThürTierGefG)

TierSchutz-HundeVerordnung (TierSchHuV)

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei