Bekanntmachungsvermerk:
| 1. | Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2026 erfolgte bereits in Ausgabe Nr. 12/2026 vom 19. Juni 2026 (Jahrgang 14) des gemeinsamen Amtsblatts der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo". Darauf wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen. | ||
| 2. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, erfolgte mit Schreiben vom 05.06.2026. Mit gleichem Schreiben wurde die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen. | ||
| 3. | Die Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2026 sowie deren Bekanntmachung liegen nach dem Erscheinen dieses Amtsblatts für den Zeitraum von 14 Tagen im Vorzimmer des Bürgermeisters, in der Gemeindeverwaltung Vogtei, Hanfsack 3, 99986 Vogtei OT Oberdorla, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme aus: | ||
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| Mo, Mi, Do: | 08:00 - 14:00 Uhr | |
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| Di: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
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| Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich. | ||
| 4. | Die Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2026 tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft. | ||
Vogtei, 03.07.2026
Golebniak
Bürgermeister