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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 15/2024
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der

Feststellung des Wahlergebnisses

Gemeinderatsmitgliederwahl Gemeinde Vogtei

Verhältniswahl

In der Gemeinde Vogtei wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 3.600

Zahl der Wähler 2.446

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 88

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 2.358

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Kommunalaufsicht,

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im VVahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Vogtei, 31.05.2024

gez. Hartmann

Wahlleiter