Verhältniswahl
In der Gemeinde Vogtei wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 3.600
Zahl der Wähler 2.446
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 88
Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 2.358
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.
Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.
Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
| Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, |
| Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen |
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im VVahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Vogtei, 31.05.2024
gez. Hartmann
Wahlleiter