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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 15/2024
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Ortschaftsratsmitgliederwahl OT Oberdorla

Verhältniswahl

In der Gemeinde Vogtei OT Oberdorla wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 1.742

Zahl der Wähler: 1.135

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 50

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 1.085

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Kommunalaufsicht,

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Vogtei, 31.05.2024

gez. Hartmann

Wahlleiter

Ortschaftsratsmitgliederwahl OT Niederdorla

Mehrheitswahl

In der Gemeinde Vogtei OT Niederdorla wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 1.069

Zahl der Wähler: 767

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 7

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 760

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Kommunalaufsicht,

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im VVahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Vogtei, 31.05.2024

gez. Hartmann

Wahlleiter

Ortschaftsratsmitgliederwahl OT Langula

Mehrheitswahl

In der Gemeinde Vogtei OT Langula wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 786

Zahl der Wähler: 542

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 22

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 520

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Kommunalaufsicht,

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Vogtei, 31.05.2024

gez. Hartmann

Wahlleiter