Verhältniswahl
In der Gemeinde Vogtei OT Oberdorla wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 1.742
Zahl der Wähler: 1.135
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 50
Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 1.085
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.
Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.
Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
| Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, |
| Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen |
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Vogtei, 31.05.2024
gez. Hartmann
Wahlleiter
Mehrheitswahl
In der Gemeinde Vogtei OT Niederdorla wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 1.069
Zahl der Wähler: 767
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 7
Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 760
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.
Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.
Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
| Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, |
| Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen |
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im VVahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Vogtei, 31.05.2024
gez. Hartmann
Wahlleiter
Mehrheitswahl
In der Gemeinde Vogtei OT Langula wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 786
Zahl der Wähler: 542
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 22
Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 520
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.
Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.
Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
| Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, |
| Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen |
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Vogtei, 31.05.2024
gez. Hartmann
Wahlleiter