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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 15/2024
Kammerforst
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der

Feststellung des Wahlergebnisses

Gemeinderatsmitgliederwahl Kammerforst

Mehrheitswahl

In der Gemeinde Kammerforst wurde am 26.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 643

Zahl der Wähler: 409

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 11

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 398

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

Jeder Wahlberechtigte, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Kommunalaufsicht,

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kammerforst, 28.05.2024

Frau Steinbrecher

Wahlleiter