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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 15/2025
Oppershausen
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Amtlicher Teil

Bekanntmachungsvermerk:

1.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis erfolgte mit Schreiben vom 30.06.2025. Mit gleichem Schreibeng wurde eine sofortige Bekanntmachung der Hebesatz-Satzung, gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen.

2.

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Oppershausen1. erfolgte im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo", Ausgabe Nr. 14/2025 vom 4. Juli 2025 (Jahrgang 13).

3.

Inkrafttreten der ab 2025 geltenden Hebesatz-Satzung am 05.04.2025, dem Tag nach der Veröffentlichung.

Vogtei, 30.06.2025

gez. Bäumlein

Bürgermeister