Bekanntmachungsvermerk:
| 1. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis erfolgte mit Schreiben vom 30.06.2025. Mit gleichem Schreibeng wurde eine sofortige Bekanntmachung der Hebesatz-Satzung, gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen. |
| 2. | Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Oppershausen1. erfolgte im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo", Ausgabe Nr. 14/2025 vom 4. Juli 2025 (Jahrgang 13). |
| 3. | Inkrafttreten der ab 2025 geltenden Hebesatz-Satzung am 05.04.2025, dem Tag nach der Veröffentlichung. |
Vogtei, 30.06.2025
gez. Bäumlein
Bürgermeister