| 1. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis erfolgte mit Schreiben vom 18.07.2025. Mit gleichem Schreiben wurde eine sofortige Bekanntmachung der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Vogtei, gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V. m. § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG zugelassen. |
| 2. | Die öffentliche Bekanntmachung der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Vogtei erfolgt im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo", Ausgabe Nr. 16/2025 vom 1. August 2025 (Jahrgang 13). |
| 3. | Die Änderung der Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft. |
Vogtei, 30.06.2025
gez. Golebniak
Bürgermeister