Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppershausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 459.470,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 123.000,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung geregelt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 75.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr. |
| 2. | Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 3.750,00 EUR und weniger. |
§ 7
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Oppershausen, 21.07.2025
Gemeinde Oppershausen — (Siegel)
Bäumlein
Bürgermeister