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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 17/2026
Gemeinde Vogtei
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Fundsachen

Gemäß § 980 BGB gibt die Gemeinde Vogtei folgende Fundsachen öffentlich bekannt:

Die jeweiligen Eigentümer mögen sich bitte innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Vogtei melden. Als Eigentumsnachweis sollten die Fundsachen näher beschrieben werden können bzw. glaubhafte Angaben gegenüber der Gemeinde Vogtei gemacht werden können.

§ 973 BGB - Nach Ablauf der 6 Monate kann der Finder Eigentum an der Sache erwerben.

§ 979 BGB - Erhebt der Finder keinen Anspruch darauf, kann die Gemeinde Vogtei die Fundsachen verwerten.