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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 17/2026
Oppershausen
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HH-Satzung OPP

Haushaltssatzung 

der Gemeinde Oppershausen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

521.140,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

122.200,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung geregelt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000,00 € festgesetzt.

§ 6

1.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO

sind Beträge von 11.000,00 EUR und mehr.

2.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO

sind Beträge von 4.250,00 EUR und weniger.

§ 7

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Oppershausen, 13.08.2026 Siegel

Gemeinde Oppershausen

Bäumlein

Bürgermeister