| 1. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, erfolgte mit Schreiben vom 31.07.2026. Mit gleichem Schreiben wurde die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2026, gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), zugelassen. |
| 2. | Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Oppershausen für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo" Ausgabe Nr. 17/2026 vom 28.08.2026 (Jahrgang 14). |
| 3. | Die Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2026 sowie deren Bekanntmachung liegen außerdem nach dem Erscheinen dieses Amtsblatts für den Zeitraum von 14 Tagen in der Gemeindeverwaltung Vogtei, Hanfsack 3, 99986 Vogtei OT Oberdorla, im Vorzimmer des Bürgermeisters, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme aus: |
| Mo, Mi, Do: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Di: | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich. |
| 4. | Die Haushaltssatzung der Gemeinde Oppershausen für das Haushaltsjahr 2026 tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft. |
Oppershausen, 13.08.2026
Gemeinde Oppershausen
Bäumlein
Bürgermeister