Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde, hat mit Bescheid vom 03.09.2024 (Az. 07.0-1368-0015/24) auf Grundlage der § 32 Abs. 2 S. 1, 3 u. 4 i.V.m. § 31 Abs. 2 S. 3 ThürKWG i.V.m. §§ 116; 118 Abs. 1 ThürKO folgende Verfügung getroffen, die hiermit bekannt gemacht wird:
| 1. | Die am 26.05.2024 in der Gemeinde Vogtei - Ortschaft Niederdorla - abgehaltene Wahl zum ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Niederdorla wird für ungültig erklärt. |
| 2. | Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. |
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe in dem von den Gemeinden Vogtei, Kammerforst und Oppershausen gemeinsam herausgegebenen Amtsblatt „Vogtei-Echo“ Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a, 99925 Weimar erhoben werden.
Die am 26.05.2024 abgehaltene Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Niederdorla war für ungültig zu erklären, da ein erheblicher Verstoß gegen Bestimmungen des ThürKWG und der ThürKWO, der geeignet ist, das Wahlergebnis erheblich zu beeinflussen, festzustellen ist:
Insoweit wurde die „Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Niederdorla“ vom 28.02.2024 nicht wie gem. § 17 Abs. 1 ThürKWG i.V.m. § 50 Abs. 1 ThürKWO erforderlich im Amtsblatt „Vogtei-Echo“ öffentlich bekannt gemacht, sondern lediglich durch Aushang an der Verkündungstafel im Ortsteil Niederdorla.
Die Entscheidung nebst ihrer Begründung kann während des nächsten Monats, beginnend mit dem Tage der Veröffentlichung des Tenors in diesem Amtsblatt, während der üblichen Geschäftszeiten bei folgenden Verwaltungsbehörden wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Vogtei, Hauptamt bzw. Sekretariat,
OT Oberdorla, Hanfsack 3, 99986 Vogtei
Mo, Di, Do und Fr von 9-12 Uhr sowie
Di. außerdem von 14-18 Uhr.
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,
FD Kommunalaufsicht, Haus 004, Zi. 03.12
Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen,
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mühlhausen, 03. September 2024
Im Auftrag
gez. Vockrodt
Leiter Kommunalaufsicht