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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 18/2024
Oppershausen
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Gemeinde Oppershausen

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

428.380,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

149.570,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

270 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Oppershausen, 16.08.2024 — (Siegel)

Gemeinde Oppershausen

Bäumlein

Bürgermeister