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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 18/2025
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung der Gemeinde Vogtei

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.555.640,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.327.370,00 €

ab.

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Vogtei (Eigenbetrieb) für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit

645.746,00 €

und in den Aufwendungen mit

833.027,00 €

und

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit

987.729,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden in einer separaten Hebesatz-Satzung festgelegt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

1.100,000,00 €

festgesetzt.

§ 6

1.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 175.000,00 EUR und mehr.

2.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 7.500,00 EUR und weniger.

§ 7

Gemäß § 45a Abs. 9 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erhalten die Ortschaften den Betrag von 2,00 € pro Einwohner, bezogen auf den Stand der Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres gemäß Einwohnermeldeamt, als Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Daraus resultieren die folgenden Gesamtbeträge pro Ortschaft:

Oberdorla

4.078,00 €

Niederdorla

2.552,00 €

Langula

1.792,00 €

§ 8

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 9

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Vogtei, 15.08.2025

Gemeinde Vogtei — (Siegel)

T. Golebniak

Bürgermeister