Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.555.640,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.327.370,00 € |
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Vogtei (Eigenbetrieb) für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Erfolgsplan | ||
| in den Erträgen mit | 645.746,00 € |
| und in den Aufwendungen mit | 833.027,00 € |
| und | ||
| im Vermögensplan | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 987.729,00 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden in einer separaten Hebesatz-Satzung festgelegt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
| 1.100,000,00 € |
festgesetzt.
§ 6
| 1. | Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 175.000,00 EUR und mehr. |
| 2. | Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 7.500,00 EUR und weniger. |
§ 7
Gemäß § 45a Abs. 9 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erhalten die Ortschaften den Betrag von 2,00 € pro Einwohner, bezogen auf den Stand der Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres gemäß Einwohnermeldeamt, als Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Daraus resultieren die folgenden Gesamtbeträge pro Ortschaft:
| Oberdorla | 4.078,00 € |
| Niederdorla | 2.552,00 € |
| Langula | 1.792,00 € |
§ 8
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 9
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Vogtei, 15.08.2025
Gemeinde Vogtei — (Siegel)
T. Golebniak
Bürgermeister