Auf unserem Gemeindefriedhof ist inzwischen für zahlreiche Grabstellen die vereinbarte Ruhezeit abgelaufen.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, wie Sie sich mit einer Grabstelle, deren Nutzungszeit abgelaufenen ist, jetzt richtig verhalten. Grundsätzlich sind Grabstellen zu räumen, wenn das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Sie werden dazu von der Gemeindeverwaltung angeschrieben oder finden einen Aufkleber am Grabmal und weitere Informationen im Schaukasten an der Trauerhalle. Sie können auch gern auf die Friedhofsverwaltung zugehen und das weitere Vorgehen zu ihrer Grabstelle erfragen.
Gemäß unserer Friedhofssatzung (§ 15 Abs. 1 FriedhofS) ist die Beräumung von Grabstellen jedoch in jedem Fall zuvor bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und die Verwaltungsgebühr auszugleichen. Anschließend kann die Räumung der Grabstelle durch den Bürger erfolgen oder gebührenpflichtig von der Gemeinde ausgeführt werden.
Wir möchten ausdrückliche darauf hinweisen, dass eine eigenmächtige Beräumung von Grabstellen gem. § 32 Abs 1. Buchst. g) mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt ist.
In Abhängigkeit von der vorgesehen Nutzung der Grabfelder, kann es auch möglich sein, die Ruhezeit der Grabstelle gebührenpflichtig zu verlängern. Bitte kommen Sie gern auf die Friedhofsverwaltung zu, um abzuklären ob eine Verlängerung ihrer Grabstätte möglich ist.
Ihre Friedhofsverwaltung
i.A. Müller