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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 2/2025
Kammerforst
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Nichtamtlicher Teil

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen,

sehr geehrte Grundstückseigentümer,

die Reform der Grundsteuer befindet sich gerade in der Umsetzung. In den vergangenen Wochen und Monaten haben eine ganze Reihe von Eigentümerinnen und Eigentümern vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für ihren Grundbesitz erhalten.

In Folge der vom Finanzamt versendeten neuen Grundsteuermessbeträge, müssen für alle Eigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde erstellt werden.

Aus diesem Grund haben alle Grundsteuerbescheide der Gemeinde, aus der Zeit vor dem 01.01.2025, ihre Gültigkeit als Rechtgrundlage einer Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer verloren.

In den kommenden Wochen und Monaten erhalten alle Steuerpflichtigen neu erstellte Grundsteuerbescheide von der Gemeinde.

Bis zum Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide besteht keine Zahlungsverpflichtung zur Zahlung der bisher festgelegten Grundsteuer.

Dies sollten Sie ggf. bei vorhandenen Daueraufträgen beachten.

Ebenso erfolgt kein Bankeinzug der Grundsteuer durch die Gemeinde.

Die SEPA-Lastschriftmandate behalten zwar weiter ihre Gültigkeit, werden aber erst nach dem Versand und der Gültigkeit eines entsprechenden neuen Grundsteuerbescheides wieder verwendet.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter

https://grundsteuerreform.de/

Hier können Sie eine Reihe von Frage und Antworten nachlesen.

Hartmann

Leiter Haupt- und Finanzverwaltung